Allgemeine Geschäftsbedingungen der S.E.Concept GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen und finden auch für alle künftigen Geschäfte verwandter Art Anwendung.
  2. Der Individualvertrag mit dem Kunden sowie unsere einbezogenen AGB stellen den vollständigen Inhalt des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dar. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen zustande.

 

2. Angebote

  1. Die Beschreibungen der Mietsache in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns das Recht vor, die Mietsache durch funktionsgleiche andere Produkte zu ersetzen.
  2. Angebote, Pläne, Visualisierungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen vom Besteller, ohne Zustimmung von uns, weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande sind die Unterlagen von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen, bzw. herauszugeben.

 

3. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  2. Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.
  3. Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtig neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht mit einer durch uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung oder mit einer Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnet.
  5. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
  6. Wir behalten uns das Recht der Abtretung sowie der Beauftragung Dritter mit der Einziehung unserer gegen den Kunden erworbenen Forderungen vor. Der Kunde hat den Zahlungsanweisungen Dritter, denen wir unsere Forderungen abgetreten haben oder die sie für uns einziehen, nachzukommen. Etwaige Einwendungen oder Einreden des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

4. Preise, Lieferungen und höhere Gewalt

  1. Es gelten unsere am Liefer- oder Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montagekosten.
  2. Bei Überschreitung der im Tagessatz enthaltenen 8 Stunden Arbeitszeit, werden alle weiteren Arbeitsstunden mit 50% Aufschlag berechnet.
  3. Lieferungen erfolgen ab Lager Köln. Auf Verlangen und Kosten des Kunden erfolgt die Lieferung an einen anderen Bestimmungsort. Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (Transportunternehmen, Verpackung, Versandart etc.) selbst zu bestimmen.
  4. Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistungen vor.
  5. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel und hierdurch verursachte Betriebs- und Verkehrsstörungen, und Verfügungen von hoher Hand - auch, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.

 

5. Stornobedingungen

  1. Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, werden dem Kunden 30% des Auftragswerts als pauschaler Schadensersatz berechnet.
  2. Wird der Auftrag weniger als 4 Wochen vor Auftragsbeginn storniert, werden dem Kunden 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
  3. Wird der Auftrag weniger als 2 Wochen vor Auftragsbeginn storniert, werden dem Kunden 75% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
  4. Wird der Auftrag weniger als 1 Woche vor Auftragsbeginn, oder während des Auftrags storniert, werden dem Kunden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die vermieteten Geräte sowie sämtliches mietweise überlassenes Material und Zubehör verbleibt in unserem Eigentum.
  2. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis alle Zahlungen aus dem Vertrag bei uns eingegangen sind.

 

7. Vermietung

  1. Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
  2. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und ausschließlich ihrem Zweck entsprechend zu benutzen, insbesondere die überlassenen Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegeanweisungen genau zu beachten. Er ist verpflichtet, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen an der Mietsache gleich welcher Art vorzunehmen.
  3. Der Mieter haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache.
  4. Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, bei Beschädigung der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich wäre.
  5. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
  6. Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, uns unverzüglich unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen, wenn während der Mietzeit die Mietsache gepfändet oder in sonstiger Weise von Dritten in Anspruch genommen wird oder verlustig geht. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
  7. Der Mieter hat uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass des Gebrauchs der Mietsache durch ihn gegen uns erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch alle Kosten, die uns zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

 

8. Aufzeichnungen

  1. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns auf Weisung des Kunden gefertigten, vom Kunden überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden hergestellten audio-visuellen Programme, Video- und Tonaufzeichnungen, schriftlichen oder bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstigen Werke von Rechten Dritter. Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter einschließlich erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
  2. Die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an von uns hergestellten Werken setzt eine vorherige, gesondert zu vereinbarende angemessene Vergütung im Sinne des § 32 UrhG voraus.
  3. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, audio-visuelle Produkte des Kunden, an deren Herstellung wir mitgewirkt haben, kostenfrei zur Eigenwerbung zu verwenden und/oder öffentlich aufzuführen.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sollte eine der hiesigen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt im Übrigen unberührt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes von S.E.Concept GmbH & Co. KG.